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Fördermittel

Fördermittel

Im Rahmen der Öko-Ziele der Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderprogramme ins Leben gerufen, um die Ökobilanz von Unternehmen in Deutschland zu verbessern. 

Bei diesen Förderprogrammen werden Zuschüsse für eine Neuanschaffung oder energetische  Modernisierung von Anlagen oder Prozessen ausgeschüttet. Dabei sind Zuschüsse in Höhe von 55% möglich.

Diese Förderungen lassen sich auf die folgenden 4 Bereiche eingrenzen.

Die 4 Förderungsbereiche

1. QUERSCHNITTSTECHNOLOGIE

In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

  • → Elektrische Motoren und Antriebe

  • → Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung

  • → Ventilatoren

  • → Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung

  • → Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern

  • → Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen

  • → Frequenzumrichter

2. PROZESSWÄRME AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN

Im Rahmen dieses Moduls werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.

  • → Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger

  • → Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen

  • → Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren

  • → Notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe (z.B.
    Fundament oder Einhausung)

  • → Die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen

3. MSR, SENSORIK UND ENERGIEMANAGEMENT-SOFTWARE

Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 u. a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

  • → Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement–Software)

  • → Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem

  • → Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt

4. ENERGIEBEZOGENE OPTIMIERUNG VON ANLAGEN UND PROZESSEN

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.

  • → Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen wie z. B. Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder Austausch einzelner Komponenten, energieeffiziente Änderung der Prozessführung oder des Verfahrens, Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik inklusive Energiemanagementsoftware

  • → Maßnahmen zur Abwärmenutzung wie z.B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Maßnahmen zur Verstromung von Abwärme (z.B. ORC-Technologie)

  • → Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese überwiegend direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden. Gebäudetechnische Anlagen, die überwiegend der Raumluftkonditionierung für den Aufenthalt von Personen dienen und in den Anwendungsbereich der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) fallen, sind hingegen nicht Gegenstand der Förderung

  • → Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte wie z.B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Nutzung erneuerbarer Energien, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
    Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess wie z.B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen
ENERGIEBERATUNG MAIER

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