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Individueller Sanierungsfahrplan

Individueller Sanierungsfahrplan

Der Individuelle Sanierungsfahrplan (ISFP) gibt Empfehlungen wie Sie Ihr Gebäude sanieren und energetisch optimieren können.

Für die Erstellung des Berichts betrachten wir die energetische Ausgangslage Ihrer Immobilie vor Ort, leiten individuelle Sanierungsmöglichkeiten ab und legen den „idealen“ Energieverbrauch dar.

Dazu gehören bspw. Fassadendämmung, Fenstertausch, Dachsanierung, Kellerdämmung sowie Heizungstausch, die ihren jeweiligen energetischen Einsparpotenzialen gegenübergestellt werden. In der Regel sind es 4-5 Maßnahmen, die individuell auf das Objekt dargestellt werden. Ergänzend erhalten Sie eine detaillierte Kostenübersicht zu den einzelnen Maßnahmen sowie weiterführende Empfehlungen zur Energieeinsparung.

Die Erstellung eines ISFP wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch nach dem neuen GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz vom 10.07.2026) monetär unterstützt:

Basis-Förderung:
650€ bei 1-2 Wohneinheiten bzw. 850€ bei 3 und mehr Wohneinheiten

ABER: der 5%-Bonus wird zukünftig enger gefasst. Das heißt, erst ab Investitionskosten von 30.000 € wird auf die Mehrkosten gewährt. Ob und in welchem Umfang zukünftig auch noch die Erhöhung der förderfähigen Kosten mit einem ISFP einhergehen, ist aktuell nicht final veröffentlicht. (Stand 14.07.2026)

Ein ISFP ist damit besonders sinnvoll, wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant sind.

Weitere Informationen zum Thema Sanierungsförderung (BEG) finden Sie unter dem Menüpunkt Förderungen BAFA.

Sprechen Sie uns bei Interesse an – wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot: 0721 / 909 814 48, info@energieberatung-maier.de oder über das Kontaktformular

Exemplarische Darstellung: Sanierungen im ISFP

Schritt für Schritt zur ISFP-Förderung

1. Kostenfreie Erstberatung (ca. 15 Minuten)

In einem unverbindlichen Telefongespräch klären wir gemeinsam, ob und welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Sie erhalten eine erste Einschätzung und Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen – völlig kostenfrei.

2. Vor-Ort-Termin (ca. 1 Stunde)

Wir besuchen Sie direkt vor Ort. Dabei analysieren wir die Ausgangssituation, erfassen alle relevanten Daten und besprechen Ihre individuellen Ziele. So stellen wir sicher, dass Ihr Förderantrag optimal vorbereitet ist.

3. Einreichung des Antrags

Wir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie. Von der Zusammenstellung aller Unterlagen bis zur termingerechten Einreichung – Sie müssen sich um nichts kümmern.

4. Erstellung eines maßgeschneiderten Fahrplans

Basierend auf Ihrer Situation entwickeln wir einen klar strukturierten Maßnahmen-Fahrplan. Dieser dient als Grundlage für die Förderung und hilft Ihnen dabei, alle nächsten Schritte im Blick zu behalten.

5. Förderauszahlung – direkt an Sie!

Nach erfolgreicher Antragstellung wird die Förderung direkt an Sie ausgezahlt: 650 € bei 1–2 Wohneinheiten bzw. 850 € ab 3 Wohneinheiten.

Ergänzende Informationen zum Individuellen Sanierungsfahrplan
  • Weitere Informationen zum Individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter den Menüpunkten „Energie“ → „Wohngebäude“.

  • Sie erhalten die Förderung vom BAFA als nicht rückzahlpflichtigen Zuschuss nach Finalisierung des Förderantrags direkt auf Ihr Konto überwiesen.

  • Energieberatungen haben keinen Einfluss auf das Auszahlungsdatum.

  • Die offiziellen Hinweise des BAFA zum Datenschutz für Beratene erhalten Sie unter folgendem Link.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg

Seit 2015 sind Eigentümer (von Wohn – und Nichtwohngebäuden) in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, beim Austausch der Heizung mindestens 15% der Wärme durch erneuerbare Energien zu decken oder Dämmungen zu installieren.

Ein Sanierungsfahrplans reduziert dabei den Pflichtanteil des Gesetzes von 15 % auf 10 %.

Wenn Sie hierzu ein Schreiben vom Bauordnungsamt erhalten, helfen wir Ihnen gerne weiter.