
Individueller Sanierungsfahrplan
Der Individuelle Sanierungsfahrplan (ISFP) gibt Empfehlungen wie Sie Ihr Gebäude sanieren und energetisch optimieren können.
Für die Erstellung des Berichts betrachten wir die energetische Ausgangslage Ihrer Immobilie vor Ort, leiten individuelle Sanierungsmöglichkeiten ab und legen den „idealen“ Energieverbrauch dar.
Der ISFP wird aktuell vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zweifach gefördert:
Basis-Förderung:
650€ bei 1-2 Wohneinheiten bzw. 850€ bei 3 und mehr Wohneinheiten
Außerdem:
Mit dem ISFP erhöhen sich außerdem die maximal förderfähigen Kosten pro Kalenderjahr und Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 € und zusätzlich erhalten Sie 5 % Förderung für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bericht (außer Heizungstausch)
–> 15% BEG-Förderung + 5% ISFP-Bonus = 20% Förderung auf Ihre Sanierungsmaßnahmen
Weitere Informationen zum Thema Sanierungsförderung (BEG) finden Sie unter dem Menüpunkt Förderungen BAFA.
Sprechen Sie uns bei Interesse an – wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot: 0721 / 909 814 48, info@energieberatung-maier.de oder über das Kontaktformular
Exemplarische Darstellung: Sanierungen im ISFP

Schritt für Schritt zur ISFP-Förderung
1. Kostenfreie Erstberatung (ca. 15 Minuten)
In einem unverbindlichen Telefongespräch klären wir gemeinsam, ob und welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Sie erhalten eine erste Einschätzung und Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen – völlig kostenfrei.
2. Vor-Ort-Termin (ca. 1 Stunde)
Wir besuchen Sie direkt vor Ort. Dabei analysieren wir die Ausgangssituation, erfassen alle relevanten Daten und besprechen Ihre individuellen Ziele. So stellen wir sicher, dass Ihr Förderantrag optimal vorbereitet ist.
3. Einreichung des Antrags
Wir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie. Von der Zusammenstellung aller Unterlagen bis zur termingerechten Einreichung – Sie müssen sich um nichts kümmern.
4. Erstellung eines maßgeschneiderten Fahrplans
Basierend auf Ihrer Situation entwickeln wir einen klar strukturierten Maßnahmen-Fahrplan. Dieser dient als Grundlage für die Förderung und hilft Ihnen dabei, alle nächsten Schritte im Blick zu behalten.
5. Förderauszahlung – direkt an Sie!
Nach erfolgreicher Antragstellung wird die Förderung direkt an Sie ausgezahlt: 650 € bei 1–2 Wohneinheiten bzw. 850 € ab 3 Wohneinheiten.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg
Seit 2015 sind Eigentümer (von Wohn – und Nichtwohngebäuden) in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, beim Austausch der Heizung mindestens 15% der Wärme durch erneuerbare Energien zu decken oder Dämmungen zu installieren.
Ein Sanierungsfahrplans reduziert dabei den Pflichtanteil des Gesetzes von 15 % auf 10 %.
Wenn Sie hierzu ein Schreiben vom Bauordnungsamt erhalten, helfen wir Ihnen gerne weiter.