
Förderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das BAFA bietet dabei eine Vielzahl passender Förderprogramme mit nicht rückzahlungspflichtigen Fördermitteln für energetische Sanierungen von Gebäuden an. Folgende zwei Zuschüsse sind für privates Eigentum besonders geeignet:
Förderung des individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP)
650 € (1-2 Fam. Haus) / 850 € (3+ Fam. Haus) für die Erstellung des Berichts
Förderung von Einzelmaßnahmen
Zum Beispiel für Sanierungen an der Gebäudehülle Fassade, Fenster, Dach usw. Hier werden vom BAFA bis zu 15% förderfähigen Kosten übernommen.
Zusätzlich mit ISFP
– Ab 30.000 € Investitionskosten 5% auf die Mehrkosten (bei einer Wohneinheit).
– Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten je Wohneinheit.
Die förderfähigen Kosten und die Fördersumme sind abhängig von der Anzahl der Wohnungseinheiten und gelten in Bezug auf ein Kalenderjahr.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen – wir beraten Sie gerne individuell!
Unter 0721 / 909 814 48, über das Kontaktformular auf dieser Webseite oder per E-Mail unter info@energieberatung-maier.de.
Gut zu wissen!
Unsere Rechnungen werden vom BAFA zusätzlich mit bis zu 50% gefördert.
Alternativ können Sie sie – entsprechend § 35c EStG zur Förderfähigkeit von Baubegleitungen – steuerlich geltend machen.