
Förderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das BAFA bietet dabei eine Vielzahl passender Förderprogramme mit nicht rückzahlungspflichtigen Fördermitteln für energetische Sanierungen von Gebäuden an. Folgende zwei Zuschüsse sind für privates Eigentum besonders geeignet:
Sanierungsfahrplan
650 € (1-2 Fam. Haus) / 850 € (3+ Fam. Haus) für die Erstellung des Berichtes
Außerdem: Zusätzliche 5% Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bericht (außer Heizungstausch)
Einzelmaßnahmen
Z.B. für Sanierungen an der Gebäudehülle Fassade, Fenster, Dach usw. Hier werden bis zu 15% förderfähigen Kosten übernommen. Mit ISFP und ab 30.000 € Investitionskosten zusätzliche 5% auf die Mehrkosten.
Die förderfähigen Kosten bzw. die Fördersumme ist immer abhängig von der Anzahl der Wohnungseinheiten und gilt in Bezug auf ein Kalenderjahr.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen – wir beraten Sie gerne individuell!
Unter 0721 / 909 814 48, über das Kontaktformular auf dieser Webseite oder per E-Mail unter info@energieberatung-maier.de.
Gut zu wissen!
Unsere Rechnungen werden vom BAFA zusätzlich mit bis zu 50% gefördert.
Alternativ können Sie sie – entsprechend § 35c EStG zur Förderfähigkeit von Baubegleitungen – steuerlich geltend machen.