
Förderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das BAFA bietet eine Vielzahl attraktiver Förderprogramme speziell für Unternehmen an.
Die Förderprogramme unterstützen Investitionen in mehr Energieeffizienz, Klimaschutz und nachhaltige Technologien – und entlasten gleichzeitig die Unternehmensfinanzen.
Dabei geht es um zwei Bereiche. Zum einen werden Sanierungsmaßnahmen der Liegenschaften über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Zum anderen die energetische Optimierung aller Anlagen und Maschinen über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW).
Unten stehend finden Sie die fünf Hauptförderbereiche der EEW.
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Fragen telefonisch unter 0721 / 909 814 48, über das Kontaktformular auf dieser Webseite oder per E-Mail unter info@energieberatung-maier.de.
Wir beraten Sie individuell und klären Ihre Fördermöglichkeiten!
Fördermodule EEW
1. Querschnittstechnologien
In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.
GEGENSTAND DER FÖRDERUNG:
- Elektrische Motoren und Antriebe einschließlich Frequenzumrichter
- Elektrisch angetriebene Pumpen zum Transport von Flüssigkeiten
- Ventilatoren
- Drucklufterzeuger sowie deren Steuerung
- Wärmeübertrager zur Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen oder zur Wärmerückgewinnung an Bestandsanlagen (die Abwärme muss innerbetrieblich genutzt werden)
- Thermische Isolierung / Wärmedämmung für Bestandsanlagen
- Frequenzumrichter zur Nachrüstung von bereits im Unternehmen vorhandenen Elektromotoren, Antrieben, Pumpen und Ventilatoren
2. Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Im Rahmen dieses Moduls werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 % für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.
GEGENSTAND DER FÖRDERUNG:
- Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
- Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden
- Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie
- Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung und Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie
3. MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 u. a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
GEGENSTAND DER FÖRDERUNG:
- Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement–Software)
- Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
- Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt
4. Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können über die Basisförderung standardisierte Anlagenkategorien fördern, ohne ein detailliertes Einsparkonzept zu erstellen. Voraussetzung ist der Austausch ineffizienter Bestandsanlagen durch neue, die den Endenergiebedarf um mindestens 15% senken. Ein entsprechender Nachweis ist für die Antragstellung erforderlich.
GEGENSTAND DER FÖRDERUNG
- Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge, Spritzgießmaschinen, Lackierkabinen
- Wasserstrahlschneidanlagen, Laserschneider, Werkzeugmaschinen
- Freistehende Filtertürme, elektrisch betriebene Backöfen, Pellet-/Brikettierpressen
- Kühlmöbel für Lebensmittel, Solarien sowie Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen
5. Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
Die Förderung unterstützt maßgeschneiderte Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in industriellen und gewerblichen Prozessen – ohne Festlegung auf bestimmte Technologien. Förderfähig sind Projekte, die nachweislich zu einer deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen führen. Voraussetzung ist ein Einsparkonzept, in dem die zu erwartenden Treibhausgaseinsparungen in einer vorgegebenen Höhe transparent berechnet und dokumentiert werden.
GEGENSTAND DER FÖRDERUNG:
- Optimierung von Produktionsprozessen durch effiziente Anlagen, Komponenten oder Prozessführung
- Nutzung von Prozessabwärme (Erschließung, Einspeisung in Wärmenetze, Verstromung via ORC)
- Effizienzsteigerung bei Wärme-, Kälte- und Lüftungsanlagen für Produktionsprozesse
- Effiziente Bereitstellung von Prozesswärme/-kälte (z. B. optimierte Erzeuger und Speicher)
- Vermeidung von Verlusten (Isolierung, hydraulische Optimierung, Abfallreduktion)
- Umstellung auf erneuerbare Energieträger oder Elektrifizierung von Prozessen