
Energieausweise
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, dass (bei Nutzungswechsel) Kauf- oder Mietinteressenten über den energetischen Verbrauch und die damit verbundenen Emissionen informiert werden müssen. Dies gilt auch für Unternehmen.
Je nachdem wie stark die Immobilie frequentiert ist, gilt für Energieausweise eine Aushangpflicht.
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Fragen telefonisch unter 0721 / 909 814 48, über das Kontaktformular auf dieser Webseite oder per E-Mail unter info@energieberatung-maier.de.
Energieausweise haben folgende Vorteile:
- Einschätzung der energetischen Qualität im Ist-Zustand & daraus resultierenden Energiekosten
- Hinweis auf ggf. nötige Sanierungen
- Kostentransparenz für Sie als Mieter oder Käufer
- Vergleichbarkeit zwischen den Immobilien, sodass der Wettbewerb auf gerechte Weise gesteigert wird
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig.

Energieberater-Tipp
Bei energetischen Verbesserungen ist es sinnvoll, bereits vor Ablauf der Frist einen neuen Ausweis erstellen zu lassen, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten nachweisen zu können.
Unser Leistungsangebot umfasst neben der Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude auch Nichtwohngebäude. Weitere Informationen finden Sie bei den FAQ Nichtwohngebäude.