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Sanierung

Förderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA bietet dabei eine Vielzahl passender Förderprogramme mit nicht rückzahlungspflichtigen Fördermitteln für energetische Sanierungen von Gebäuden an. Folgende zwei Zuschüsse sind für privates Eigentum besonders geeignet:

Sanierungsfahrplan
650 € (1-2 Fam. Haus) / 850 € (3+ Fam. Haus) für die Erstellung des Berichtes
Außerdem: Zusätzliche 5% Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bericht (außer Heizungstausch)

Einzelmaßnahmen
Z.B. für Sanierungen an der Gebäudehülle Fassade, Fenster, Dach usw. Hier werden bis zu 15% (bzw. 20% mit ISFP) der förderfähigen Kosten übernommen!

Die förderfähigen Kosten bzw. die Fördersumme ist immer abhängig von der Anzahl der Wohnungseinheiten und gilt in Bezug auf ein Kalenderjahr.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen – wir beraten Sie gerne individuell!

Unter 0721 / 909 814 48, über das Kontaktformular auf dieser Webseite oder per E-Mail unter info@energieberatung-maier.de.

Gut zu wissen!
Unsere Rechnungen werden vom BAFA zusätzlich mit bis zu 50% gefördert.
Alternativ können Sie sie – entsprechend § 35c EStG zur Förderfähigkeit von Baubegleitungen – steuerlich geltend machen.

Exemplarischer Projektablauf Förderung Einzelmaßnahmen (BAFA-BEG)

Förderberatung: So funktioniert’s

1. Erstberatung (kostenfrei) & Vor-Ort-Termin

In einem unverbindlichen Telefongespräch klären wir gemeinsam, ob und welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Sie erhalten eine erste Einschätzung und Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen – völlig kostenfrei.

Bei Interesse an unseren Leistungen findet anschließend ein vor-Ort-Termin bei Ihrer Immobilie statt.

2. Prüfung der Angebote hinsichtlich Förderfähigkeit

Wir prüfen vor Einreichung eines Antrags immer alle Angebote, damit keine förderschädlichen Inhalte darin sind.

3. Einreichung des Förderantrags und Förderzusage

Diesen Prozessschritt übernehmen wir mit Ihrer Vollmacht in kompletter Verantwortung. Natürlich informieren wir Sie sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt.

4. Durchführung des Umbaus

Hier sind die beauftragten Firmen aktiv. Bei Fragen stehen wir gerne an Ihrer Seite.

5. Energetische Abnahme und Rechnungsprüfung

Nach Abschluss der Arbeiten kommen wir zur Abnahme noch einmal bei Ihnen vorbei. Außerdem müssen zur Finalisierung eines Förderantrags immer alle maßnahmen-relevanten Rechnungen durch uns geprüft werden.

6. Auszahlung der Förderung – direkt an Sie!
Ergänzende Informationen zur BAFA-Förderung
  • Weitere Informationen erhalten Sie online auf der Homepage des BAFA unter den Menüpunkten „Energie“ –> „Sanierung Wohngebäude“.
  • Mit einem Sanierungsfahrplan (ISFP) erhöhen sich Ihre förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € und PRO Jahr UND Wohneinheit.
  • Vor Beantragung der Fördermittel dürfen keine Gewerke beauftragt werden.

Verteilung Sanierungskosten mit BAFA-Förderung